Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte bis 8 Stunden beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFür die Durchführung von Tiertransporten unter 8 Stunden gelten die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport. Wenn Sie Tiere über eine Strecke von mehr als 65 Kilometern transportieren, müssen Sie über eine Zulassung verfügen. Darüber hinaus müssen alle Personen, die in Ihrem Betrieb mit dem Transport von Tieren beschäftigt sind, im Besitz eines von der Behörde ausgestellten Befähigungsnachweises sein. Diese Erfordernisse können auch für den Transport von Tieren im Rahmen einer landwirtschaftlichen oder nebenberuflichen Tätigkeit ("Nebenerwerbslandwirte") gelten. Die Zulassung gilt für höchstens 5 Jahre ab dem Tag ihrer Erteilung; sie gilt nicht für lange Beförderungen.