Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde
Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.