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mixins.searchInfo_searchTermZulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen

Zulassung als Viehhandelsunternehmen beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Wer ein Viehhandelsunternehmen betreiben möchte, welches darauf gerichtet ist, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde oder Geflügel gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in einen anderen Betrieb oder eine andere Einrichtung umzusetzen, bedarf der Zulassung durch die zuständige Behörde

Eine Zulassung ist nicht erforderlich, wenn die in o.g. bezeichneten Tiere lediglich zwischen Käufer und Verkäufer vermittelt werden.

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