Registrierung für das Verbringen von Pflanzen und Waren in der EU (Pflanzenpass) beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFür bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Forstpflanzen und sonstige Gegenstände wie Holz ist ein Pflanzenpass erforderlich. Dies ist nötig, wenn die Ware innerhalb der Europäischen Union (EU) von Unternehmen verbracht, das heißt gehandelt, eingeführt oder ausgeführt, wird. Der Pflanzenpass ist ein amtliches Etikett. Es bescheinigt, dass die Ware frei von Quarantäneschädlingen ist und pflanzengesundheitliche Anforderungen erfüllt.
Wenn Sie pflanzenpasspflichtige Ware innerhalb der EU verbringen wollen, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren lassen.
Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie
- Pflanzen oder Samen in kleinen Mengen direkt an Endnutzerinnen oder Endnutzer liefern
- davon ausgenommen sind der Versand- und Onlinehandel
- Pflanzen für andere Unternehmerin oder Unternehmer befördern
- Gegenstände in Holzverpackungen befördern
Als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, können Sie nur einmal im Register einer zuständigen Behörde eingetragen werden. Bei mehreren Betrieben oder Zweigbetrieben wird im behördlichen Register auf die Zweigbetriebe verwiesen.
Hinweise zu Schutzgebieten:
- In der EU gibt es pflanzengesundheitliche Schutzgebiete, in denen bestimmte Schädlinge bisher nicht auftreten. Bestimmte Waren dürfen in diese Schutzgebiete nur geliefert werden, wenn sie besondere Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel ist Irland aufgrund seiner Insellage frei von bestimmten Schädlingen. Deshalb gelten hier für bestimmte Waren zusätzliche Auflagen.
- In Deutschland gibt es bisher keine pflanzengesundheitlichen Schutzgebiete.