Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Kopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz im Ausland:
- Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (Belegart O) und
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei Wohnsitz im Ausland:
- Entsprechende Dokumente aus dem Heimatland des Antragstellers, die seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (Vollstreckungsportal)
- Auskunft über Einträge im Insolvenzregister sowie eine Erklärung des zuständigen Amtsgerichts, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland:
- Entsprechende Dokumente aus dem Heimatland des Antragstellers, die seine geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
- Alternativ Abschlusszeugnis eines als Qualifikation anerkannten Berufs
- Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe (Bescheinigung eines in Deutschland zugelassenen Versicherungsunternehmens zur Vorlage bei der IHK) im Original und nicht älter als drei Monate
Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen muss der Antragsteller ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die zuständige IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten.
Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)*
- Aktueller Auszug aus dem Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Führungszeugnis)
- Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde*
*Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, d.h., sie werden dieser direkt übersandt. Es ist unerlässlich, dass Sie bei der Beantragung die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde sowie den Verwendungszweck angeben. Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/Bürgerdienste bereit gestellten Online Verfahren beantragt werden. Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein
Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (im Original vorzulegen)
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts, der auch elektronisch unter www.vollstreckungsportal.de beantragt werden kann.
- Auskunft des Insolvenzgerichts, ob Verfahrenseröffnung vorliegt (sog. Negativbescheinigung)
Zusätzlich bei juristischen Personen:
Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister (aktuelle Kopie), bzw. falls sich die Genossenschaft in Gründung befindet, der Gesellschaftsvertrag
- Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Bescheinigung der Versicherung)
- Bescheinigung über erfolgreich abgelegte IHK-Sachkundeprüfung oder Nachweis einer gleich gestellten Berufsqualifikation
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Rahmen der Überprüfung Ihres Einzelfalles können weitere Unterlagen von der zuständigen Stelle benötigt werden.
Der Beginn der erlaubten Tätigkeit muss der zuständigen Behörde angezeigt werden. Versicherungsberater sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit in das Versicherungsregister eintragen zu lassen.