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mixins.searchInfo_searchTermWeiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen

Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Für den Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigen Sie eine Erlaubnis. Als Erlaubnisinhaberin oder Erlaubnisinhaber dürfen Sie vor Ort Getränke und Speisen verabreichen, also anbieten und servieren. Man nennt dies auch Schank- und Speisewirtschaft.

Kommt es zum Tod der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers, kann die bisherige Erlaubnis auf andere Person übertragen werden.

Dazu zählen beispielsweise enge Verwandte oder Nachlassverwalterinnen beziehungsweise -verwalter.

Die Weiterführung des Betriebs müssen Sie bei der zuständigen Gaststättenbehörde anzeigen. 

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