Änderung der Akkreditierung einer Konformitätsbewertungsstelle beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzDie Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist dafür zuständig, Konformitätsbewertungsstellen zu überprüfen und zu beurteilen.
Wenn Sie eine Änderung Ihrer Akkreditierung als Konformitätsbewertungsstelle wünschen, können Sie diese bei der DAkkS beantragen. Eine Änderung kann zum Beispiel sein:
- die Änderung Ihres akkreditierten Geltungsbereichs
- eine Adressänderung
- die Umfirmierung Ihres Unternehmens
Die DAkkS prüft, ob Ihre Organisation die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Änderung erfüllt.
Ihr Antrag auf Änderung gilt für jeweils eine Konformitätsbewertungsstelle. Mit Ihrer Antragstellung wird Ihre bestehende Akkreditierung geändert.
Um eine Änderung der Akkreditierung beantragen zu können, müssen Sie Bestandskundin oder Bestandskunde der DAkkS mit einer gültigen, ausgesprochenen Akkreditierung sein. Sie können mehrere Anträge auf Änderung stellen.