Registrierung für die Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und sonstigen Gegenständen mit Pflanzengesundheitszeugnis beantragen
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzFür bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Forstpflanzen und sonstige Gegenstände ist ein Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) erforderlich. Dies ist nötig, wenn Unternehmen die Ware in Nicht-EU-Staaten ausführen.
Wenn Sie kontrollpflichtige Waren in Nicht-EU-Staaten ausführen wollen, für die ein Pflanzengesundheitszeugnis oder ein Vorausfuhrzeugnis erforderlich ist, müssen Sie Ihr Unternehmen registrieren lassen.
Sie müssen sich nicht registrieren lassen, wenn Sie Pflanzen für ein anderes Unternehmen transportieren.
Als Unternehmerin oder Unternehmer, die oder der einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, können Sie nur einmal in das Register der zuständigen Stelle eingetragen werden. Bei mehreren Betrieben oder Zweigbetrieben, wird im behördlichen Register auf die Zweigbetriebe verwiesen.