Besondere amtliche Verwahrung einer Verfügung von Todes wegen (z.B. Testament)
Quelle: Serviceportal Rheinland-PfalzWenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr eigenhändiges Testament im Erbfall gefunden und eröffnet wird, können Sie es in besondere amtliche Verwahrung geben. Die Verwahrung bei Gericht schützt Ihr Testament außerdem vor Fälschungen oder Verlust.
Notarielle Testamente werden unmittelbar von dem beurkundenden Notar bzw. der beurkundenden Notarin bei dem Nachlassgericht in die besondere amtliche Verwahrung gegeben.