Personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzDamit Menschen mit schwerer Behinderung im Alltag mobil sein können, haben sie bestimmte Rechte. Als schwerbehinderter Mensch können Sie beispielsweise einen auf ihre Person bezogenen Schwerbehindertenparkplatz an Ihrer Arbeits- oder Wohnungsstätte beantragen.
Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung (aG)“ oder „blind (BL)“ aufweisen. Darüber hinaus können auch Personen einen solchen Antrag stellen, die beidseitig an Amelie, dem Fehlen von Gliedmaßen, oder Phokomelie – Hände und Füße befinden sich direkt am Körper – oder vergleichbare Funktionsstörungen erkrankt sind.
Den personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz können Sie formlos beantragen und nur, solange Ihr Schwerbehindertenausweis gültig ist. In der Regel sind das maximal 5 Jahre.
Voraussetzung ist, dass kein geeigneter Parkplatz auf privaten Flächen vorhanden ist (z.B. auf dem eigenen Grundstück, Mieterparkplatz, eigene Parkplätze des Arbeitgebers).
Jeder Antrag ist eine Einzelfallentscheidung. Gibt die verantwortliche Verkehrsbehörde Ihrem Antrag statt, weist sie den Parkplatz mithilfe entsprechender Markierungen und Hinweisschilder aus. Der Parkplatz steht dann exklusiv Ihnen zur Verfügung.
Der Parkplatz kann sowohl im öffentlichen Raum als auch auf einer Privatfläche eingerichtet werden. In beiden Fällen muss der Parkplatz mittels Anordnung der entsprechenden Verkehrszeichen ausgewiesen sein. Damit ein solcher Parkplatz auf einer Privatfläche eingerichtet werden kann, muss eine entsprechende Vereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche vorliegen.