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mixins.searchInfo_searchTermNach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen

Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.

Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.

Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.

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