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mixins.searchInfo_searchTermEntschädigung für den Verschleiß an Kleidern und Wäsche erhalten

Entschädigung für den Verschleiß an Kleidern und Wäsche erhalten

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Bei einem außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, der durch das Tragen und Benutzen von Hilfsmitteln infolge eines anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verursacht wird, zahlt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Entschädigung.
Sie erhalten die Entschädigung als monatlichen Pauschalbetrag. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, für den Sie keine Belege (zum Beispiel Rechnungen) einreichen müssen. Ein Antrag ist nicht nötig. Ihr Unfallversicherungsträger prüft Ihren Anspruch von Amts wegen, also ohne, dass Sie etwas tun müssen. 
Sollten Sie höhere Kosten haben, als der Pauschbetrag abdeckt, können Sie entsprechende Belege ohne Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einreichen.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die monatlichen Pauschalbeträge werden jährlich zum 01.07. durch das Gesetz zur Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes neu bestimmt.

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