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mixins.searchInfo_searchTermÄrztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten können Ihre Gesundheit und Ihre Zähne geschädigt werden. Dann kommen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz in Betracht.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.

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