Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir notwendige Cookies verwenden. Die Verwendung optionaler Cookies können Sie ablehnen oder nur bestimmte Cookies zulassen.

mixins.searchInfo_searchTermPunktestand im Fahreignungsregister abfragen

Punktestand im Fahreignungsregister abfragen

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Zum Schutz vor Gefahren und zur Regelung der Ordnung auf den Straßen gibt es straßenverkehrsrechtliche Vorschriften. Wenn Sie gegen diese Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte nach dem sogenannten "Fahreignungs-Bewertungssystem" erhalten. Umgangssprachlich werden diese Punkte als "Punkte in Flensburg" bezeichnet, da das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seinen Sitz in Flensburg hat. Das KBA führt das Fahreignungsregister (FAER), die sogenannte Verkehrssünderdatei, in die die Punkte und gegebenenfalls verhängte Maßnahmen eingetragen werden.

Je nach Schwere Ihres Verstoßes erhalten Sie ein 1 bis 3 Punkte.

3 Punkte erhalten Sie bei schweren Verstößen gegen die Verkehrsregeln. Diese werden als Straftaten gewertet. Ihr Führerschein wird Ihnen sofort entzogen. Das gilt zum Beispiel bei:

  • grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten
  • verbotene Autorennen
  • Fahren trotz schwerem Konsum von Alkohol oder Drogen
  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

2 Punkte erhalten Sie für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit besonders beeinträchtigen. Ihr Führerschein wird nicht sofort eingezogen. Zum Beispiel:

  • keine Bildung einer Rettungsgasse auf der Autobahn
  • Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen

Einen Punkt erhalten Sie für Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Es ist auch möglich, dass Sie bei Ordnungswidrigkeiten ein Bußgeld auferlegt bekommen, aber keinen Punkt erhalten.

Wenn Sie mehrere Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig begehen, wird nur diejenige mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt. Das gilt auch, wenn Sie den Führerschein auf Probe besitzen.

Die zuständige Behörde Ihres Bundeslandes ergreift je nach der Summe aller Punkte folgende Maßnahmen:

  • Bei 4 oder 5 Punkten werden Sie schriftlich ermahnt.
  • Bei 6 oder 7 Punkten werden Sie schriftlich verwarnt.
  • Bei 8 oder mehr Punkten werden Sie als ungeeignet angesehen, ein Kraftfahrzeug zu führen. Ihre Fahrerlaubnis wird Ihnen für mindestens 6 Monate entzogen.

Wenn Sie ermahnt oder verwarnt werden, können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen.

Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Ermahnung wird Ihnen ein Punkt von Ihrem Konto abgezogen. Diese Regelung können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren nutzen.

Bei einer freiwilligen Teilnahme nach einer Verwarnung wird Ihnen kein Punkt abgezogen.

Die Teilnahme am Fahreignungsseminar ist für Sie verpflichtend, wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und Sie diese wiedererlangen möchten.

Die Punkte werden nach Ablauf einer bestimmten Frist getilgt. Die Frist beträgt:

  • bei einem Punkt: 2 Jahre und 6 Monate
  • bei 2 Punkten: 5 Jahre
  • bei 3 Punkten: 10 Jahre

Sie können sich online, schriftlich oder persönlich beim KBA über den Stand Ihrer Punkte informieren.

Es wurde keine zuständige Stelle für Ihre Eingabe gefunden. Bitte geben Sie einen anderen Ort, Ortsteil oder Ihre PLZ an.