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mixins.searchInfo_searchTermWohnraumförderung Genehmigung zur Selbstnutzung

Wohnraumförderung Genehmigung zur Selbstnutzung

Quelle: BUS Rheinland-Pfalz

Wollen Sie geförderten Wohnraum selbst nutzen, länger als drei Monate leer stehen lassen oder zu anderen als Wohnzwecken nutzen, ist hierfür eine Genehmigung erforderlich. Diese wird unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.

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