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mixins.searchInfo_searchTermÜbernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Übernahme von Beiträgen der freiwilligen Krankenversicherung für Pflegekind/er beantragen

Quelle: Serviceportal Rheinland-Pfalz

Pflegekinder müssen krankenversichert sein. Wenn für ein Pflegekind kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz besteht, kann das Jugendamt angemessene Beiträge für eine freiwillige Krankenversicherung übernehmen.

Der Wechsel in eine freiwillige Krankenversicherung ist von Fristen abhängig, über die die zuständige Krankenkasse beraten kann.

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